Open-Access-Abkommen mit Verlagen
Voraussetzungen:
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Der Corresponding Author des Artikels ist zum Zeitpunkt der Annahme (dies gilt für alle Verlage – lediglich bei ACS, Elsevier und John Benjamins wird der Zeitpunkt der Einreichung herangenommen) der Universität Graz angehörig und gibt diese im Artikel als Affiliation an (siehe dazu die Richtlinie der Universität Graz zur Angabe der Affiliation).
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Die Open-Access-Gebühren sind nicht bereits durch Projektmittel oder Fördergelder gedeckt. (Ausnahme bei FWF-Förderung: siehe jeweilige Verlagseinträge!)
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In den Acknowledgements des Artikels ist die Finanzierung durch die Universität Graz angegeben. (Empfohlene Formulierung: “The authors acknowledge the financial support by the University of Graz.” bzw. „Dieser Artikel wurde durch finanzielle Unterstützung der Universität Graz Open Access publiziert.“)
Förderfähig sind:
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Gebühr: Die Universität Graz übernimmt ausschließlich die Article Processing Charges (kurz: APCs), und somit keine Zusatzgebühren (wie bspw. page charges, colour charges, und submission fees.).
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Artikeltyp: abhängig vom ausgewählten Verlag
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Zeitschrift: abhängig vom ausgewählten Verlag

Details zu den aktuellen Open-Access-Abkommen der Universität Graz (verhandelt von der Universitätsbibliothek im Rahmen der Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ)) und deren Workflows finden Sie bei den einzelnen Verlagen:
Mag. informatol.
Tanja Krstanović
Telefon:+43 316 380 - 1412
Ort:UB Graz: Zeitschriften und Datenbanken
8010 Graz, Universitätsplatz 3a/II