Frequently Asked Questions (FAQ)
(häufig gestellte Fragen bzgl. Open-Access-Förderungen)
Glossar
Weitere Begriffsdefinitionen finden Sie hier.
- APC = Article Processing Charge; ergo die Gebühr, die ein Verlag für die Veröffentlichung eines Artikels verlangt.
- Colo(u)r Charges = Gebühren, die ein Verlag für Farbabbildungen verrechnet. Diese werden nicht von der Universität Graz übernommen.
- Dashboard = interaktive Schnittstelle (bzw. Oberfläche) zum Verlag.
- DOAJ = Directory of Open Access Journals; Index von Open-Access-Zeitschriften.
- OA = Open Access.
- Page Charges = Gebühren, die ein Verlag für eine bestimmte Anzahl von Seiten verrechnet. Diese werden nicht von der Universität Graz übernommen.
- Publikationsfonds: siehe Open-Access-Publikationsfonds für Artikel sowie Open-Access-Publikationsfonds für Bücher.
- UB = Universitätsbibliothek Graz.
Förderung & Kosten
Ich würde gerne einen Artikel Open Access veröffentlichen und dafür eine Finanzierung durch die UB in Anspruch nehmen, bin mir aber nicht sicher, welche Zeitschrift ich wählen soll.
- Wählen Sie eine fachlich infrage kommende Zeitschrift und überprüfen Sie, ob diese die Kriterien von Think. Check. Submit. (thinkchecksubmit.org) erfüllt. Bitte beachten Sie immer auch unsere Hinweise zum Erkennen von Fake Journals.
- Qualitätsgesicherte Open-Access-Zeitschriften finden Sie im DOAJ. APCs von Artikeln, die in dort gelisteten Zeitschriften erscheinen, können aus dem Publikationsfonds übernommen werden.
- Falls nicht im DOAJ gelistet: Weitere Zeitschriften, für die die Universität Graz die APCs übernimmt, finden Sie nach Verlagen gelistet hier.
Gelten für alle Verlagsabkommen die gleichen Förderbedingungen?
Es gibt eine Reihe von Förderbedingungen, die für alle Verlagsabkommen gelten. Diese sind auf unserer Übersichtsseite für Open-Access-Abkommen aufgelistet. Bei den einzelnen Verlagen gelten jedoch auch teils unterschiedliche Regeln – bspw. welche Artikeltypen im Rahmen des Verlagsabkommens förderbar sind. Die Details dazu haben wir auf den Unterseiten zu den jeweiligen Verlagsabkommen für Sie zusammengefasst – zu diesen Unterseiten gelangen Sie über unsere Übersichtsseite für Open-Access-Abkommen.
Sind sämtliche Publikationskosten für Open-Access-Artikel förderbar?
Nein. Wir übernehmen lediglich die APCs. Zusatzgebühren wie Colour Charges, Page Charges, Submission Fees/Submission Charges und Editorial Processing Charges/Editorial Processing Fees können weder im Rahmen unserer Verlagsabkommen noch vom Publikationsfonds übernommen werden. Bitte beachten Sie auch etwaige Selbstbehalte, die bei einigen Verlagsabkommen hinzukommen könnten.
Bei welchen vorhandenen Förderungen übernimmt die Universität Graz die APCs nicht?
Wenn Publikationen aus Drittmittelprojekten entstanden sind und wenn diese Mittel auch die APCs decken, übernimmt die Universität Graz die Deckung der APCs nicht.
Ausnahme bei FWF-Förderung: Diese Kosten werden über die Universität Graz abgewickelt!
Kann die Universität Graz den Teil der APCs übernehmen, der nicht vom FWF gezahlt wird?
Nein. Teilförderungen für Zeitschriftenartikel sind nicht vorgesehen. Auch Zusatzgebühren wie Page Charges oder Colo(u)r Charges können nicht übernommen werden.
Kann ich nachträglich eine Open-Access-Kostenübernahme beantragen?
Nein. Die Rechnungslegung muss über die UB bzw. bei vorhandenem Verlagsabkommen über den entsprechenden Workflow erfolgen.
Kann die Universität Graz bereits bezahlte Gebühren rückerstatten?
Nein. Eine nachträgliche Erstattung bereits bezahlter Gebühren ist nicht möglich.
Können für mich trotz vorhandenen Verlagsabkommens Kosten anfallen?
Ja. Einige Verlagsabkommen sehen einen Selbstbehalt vor. Darüber hinaus umfassen Verlagsabkommen nicht immer sämtliche Artikeltypen und Zeitschriften eines Verlags. Dies ist im Einzelfall zu prüfen bzw. mit der UB zu klären. Auch Zusatzgebühren wie Page Charges oder Colo(u)r Charges werden im Rahmen dieser Abkommen nicht von der Universität Graz übernommen.
Affiliation
Kann meine Publikation durch die Universität Graz gefördert werden, wenn ich der Universität Graz nicht mehr angehörig bin, den Artikel aber noch geschrieben habe, als ich angehörig war?
- Bei Förderungen über den Publikationsfonds ist es erforderlich, dass die antragstellende Person einen Zugang zum Intranet hat, dort den Antrag stellen kann und die Affiliation „University of Graz“ angibt. APCs für jene Open-Access-Artikel, die größtenteils an der Universität Graz entstanden sind, können in der Regel durch den Publikationsfonds gefördert werden, auch wenn der Corresponding Author der Universität Graz nicht mehr angehörig ist. Wo es jedoch möglich ist, einen Corresponding Author zu wählen, empfiehlt es sich, eine aktuell universitätsangehörige Person zu wählen.
- Im Rahmen von Verlagsabkommen gelten bei den einzelnen Verlagen teils unterschiedliche Regeln. Bitte beachten Sie, dass der Corresponding Author des Artikels zum Zeitpunkt der Annahme der Universität Graz angehörig sein muss (dies gilt für alle Verlage – lediglich bei Wiley (für Gold Open Access), IWA und John Benjamins wird der Zeitpunkt der Einreichung herangenommen) und diese im Artikel als Affiliation angeben muss (siehe dazu die Richtlinie der Universität Graz zur Angabe der Affiliation).
- ACHTUNG! Bei Publikationen mit FWF-Förderung muss eine aufrechte Affiliation des Corresponding Authors zur Universität Graz zum Zeitpunkt der Annahme bestehen.
Können Publikationen von Doktorand:innen ohne Anstellungsverhältnis zur Universität Graz gefördert werden?
- Bei Förderungen über den Publikationsfonds ist es erforderlich, dass die antragsstellende Person Zugang zum Intranet hat, dort den Antrag stellen kann und die Affiliation „University of Graz“ angibt.
- Förderungen im Rahmen von unseren Verlagsabkommen können von allen Angehörigen der Universität Graz und somit auch von Doktorand:innen in Anspruch genommen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Können Publikationen von Studierenden gefördert werden?
- Förderungen über den Publikationsfonds können von Studierenden leider nicht in Anspruch genommen werden. Der Antrag müsste von einer angehörigen Person des wissenschaftlichen Personals gestellt werden, die an der Publikation beteiligt ist.
- Förderungen im Rahmen von unseren Verlagsabkommen können von allen Angehörigen der Universität Graz und somit also auch von Studierenden in Anspruch genommen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich habe zwei Affiliationen – welche soll ich angeben?
Es können selbstverständlich beide Affiliationen angeführt werden. Damit Ihr Artikel jedoch vom Verlag als förderfähig identifiziert werden kann, muss die Universität Graz als Hauptaffiliation angegeben und der Artikel mit der institutionellen E-Mail-Adresse der Universität Graz (@uni-graz.at bzw. @edu.uni-graz.at) eingereicht werden.
Wie gehe ich vor, wenn ich trotz vorhandenen Verlagsabkommens nicht möchte, dass die APCs von der Universität Graz übernommen werden?
Wenn Sie der Universität Graz angehörig sind und einen Artikel einreichen möchten, aber nicht wollen, dass die Universität die Kosten übernimmt, schreiben Sie bitte noch vor dem Einreichen eine E-Mail an ub.zeitschriften(at)uni-graz.at, damit wir wissen, dass wir die Kostenübernahme nicht bestätigen sollen.
Ist es bei einer Einreichung bei Elsevier egal, ob ich Submitting Corresponding Author oder nur Corresponding Author bin?
Für die Erkennung der Förderfähigkeit wird bei Elsevier nur der Submitting Corresponding Author beachtet. Daher sollten Sie als Submitting Corresponding Author angegeben sein, falls die Publikation im Rahmen unseres Verlagsabkommens gefördert werden soll.
Publikationsservices
Wann muss ich mich an die UB-Abteilung Publikationsservices wenden?
Wenn Sie einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift publizieren möchten, die zwar nicht in unseren Verlagsabkommen inkludiert ist, jedoch im DOAJ gelistet ist, können Sie im Intranet einen Antrag auf Kostenübernahme aus dem Publikationsfonds stellen.
Unter welchen Bedingungen wird eine Publikation aus dem Publikationsfonds bezahlt?
Wenn Sie Corresponding Author sind, der Universität Graz angehören und Ihr Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift erscheint, welche im DOAJ gelistet ist, werden die APCs durch den Publikationsfonds gedeckt. Die Publikation muss die Förderung durch die Universität Graz in einem Acknowledgement erwähnen und darf nicht aus einem Drittmittelprojekt (außer dem FWF) entstanden sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was mache ich, wenn die Universität Graz kein Abkommen mit dem Verlag hat, bei dem ich publizieren will?
Überprüfen Sie, ob das Journal im DOAJ gelistet ist. Trifft dies zu, überprüfen Sie, ob die übrigen Förderbedingungen des Publikationsfonds erfüllt sind.
Rechtliches & Lizenzen
Wird das gerade geltende Verlagsabkommen auch nächstes Jahr gelten?
Unsere derzeitigen Verträge mit ausgewählten Verlagen werden nicht gekündigt. Es ist allerdings möglich, dass sich die Förderbedingungen im Vergleich zu den Vorjahren ändern.
Gelten die Open-Access-Abkommen der Universität Graz auch für Beiträge in Sammelbänden/Bänden in einer Reihe?
Nein, Beiträge in Sammelbänden sind derzeit leider nicht förderbar.
Darf ich bei Open Access frei zwischen Grün (Selbstarchivierung auf einem Repositorium) und Gold (Originalpublikation/Version of Record erscheint Open Access) wählen?
Wenn Sie eine aus einem Drittmittelprojekt entstandene Publikation publizieren möchten, gelten je nach Fördergeber unterschiedliche Open-Access-Vorgaben. Die Universität Graz gibt keine Verpflichtung bezüglich Open Access vor und empfiehlt daher beide Varianten gleichermaßen.
Was sind Creative-Commons-Lizenzen (CC BY etc.)?
Creative-Commons-Lizenzen regeln die Verwertungs- und Nutzungsrechte eines Werkes. Anders als bei traditionellen Verlagsverträgen, bei denen diese Rechte an den Verlag übergehen, bleiben in den meisten Fällen in Open-Access-Verträgen die Rechte bei den Autor:innen. Diese können wiederum in Einklang mit dem Verlag die Lizenz für ihr Werk festlegen. Die Creative-Commons-Lizenzen gibt es in verschiedenen „Openness“-Varianten. Die Lizenz kann jede:r Urheber:in auf seine/ihre eigenen Werke anwenden. Eine CC-Lizenz muss nicht registriert werden und ist nicht kostenpflichtig. Weitere Infos finden sie hier.
Was ist Plan S?
Plan S ist eine Open-Access-Policy mehrerer Forschungsförderer (darunter FWF). Sie gibt Rahmenbedingungen vor, unter welchen Publikationen aus geförderten Projekten Open Access veröffentlicht werden müssen.
Welche Lizenz muss ich wählen, um die jeweils geltenden Richtlinien von Plan S, dem FWF sowie der Universität Graz zu erfüllen?
Für Publikationen aus FWF-Projekten muss die Lizenz CC BY gewählt werden. Die Universität Graz verpflichtet nicht zur Wahl einer bestimmten Creative-Commons-Lizenz. Für die einzelnen Verlagsabkommen finden Sie nähere Angaben auf den entsprechenden Websites.
Einreichprozess & Förderzusage
Warum ist es wichtig, dass eine Förderung durch die Universität Graz unbedingt in den Acknowledgements/der Danksagung meines Open-Access-Artikels angeführt wird?
Im Sinne der Kostentransparenz und der Nachvollziehbarkeit der Ausgaben ist es wichtig, dass Förderungen durch Open-Access-Abkommen und Open-Access-Fonds offengelegt werden.
Warum ist es wichtig, dass ich bei der Einreichung meine institutionelle E-Mail-Adresse der Universität Graz (@uni-graz.at bzw. @edu.uni-graz.at) verwende? Kann ich auch meine private E-Mail-Adresse angeben? Kann ich auch eine E-Mail-Adresse angeben, die ich bei einer anderen Universität/Forschungseinrichtung habe?
Die meisten Verlage verwenden die E-Mail-Adresse als wichtigstes Instrument zur Erkennung der Förderfähigkeit. Geben Sie bei der Einreichung nicht Ihre institutionelle E-Mail-Adresse an, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Veröffentlichung nicht auf das Open-Access-Abkommen verwiesen werden.
Wie kann ich den Förderungsprozess beschleunigen?
Lesen Sie die vorhandenen Informationen zum Einreichprozess bei Ihrem gewählten Verlag sorgfältig durch und achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre Einreichung alle Voraussetzungen erfüllt. Prüfen Sie gleich zu Beginn, ob die APCs durch andere Fördergelder gedeckt sein könnten.
Werde ich informiert, wenn die Universität der Kostenübernahme für meine Publikation zustimmt?
Wenn Sie im Rahmen der Verlagsabkommen der Universität Graz Open Access publizieren, werden Sie in den meisten Fällen vom Verlag informiert, wenn die Universität die Kostenübernahme für Ihre Publikation bewilligt. Einige Verlage versenden allerdings keine solche Benachrichtigung.
Gibt es bei E-Mails, die ich nach dem Einreichen bekomme, Handlungsbedarf?
E-Mails vom Verlag dienen meist nur zu Ihrer Information. Falls Sie jedoch E-Mails von der Universität Graz bekommen, benötigen wir in der Regel noch zusätzliche Informationen von Ihnen, bevor wir die Übernahme Ihrer APCs bestätigen können. Bitte antworten Sie möglichst rasch auf derartige E-Mails!
Was mache ich, wenn ich vom Verlag (z.B. Elsevier) keine Antwort erhalte?
Wenn Sie nach einer Woche noch keine Antwort vom Verlag erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an ub.zeitschriften(at)uni-graz.at und erklären Sie uns Ihr Anliegen. Wir erkundigen uns dann beim Verlag für Sie.
Meine gewählte Wiley Gold Zeitschrift steht in der Liste der förderfähigen Titel. Warum wurde der Artikel trotzdem als nicht förderfähig eingestuft?
Das Abkommen mit Wiley inkludiert Artikel in Gold Zeitschriften mit Einreichdatum ab 1.1.2024. Artikel, die bereits in 2023 eingereicht wurden, sind nicht förderfähig, auch wenn sie erst in 2024 veröffentlicht werden.
Wenn ich einen Artikel in einer Gold-Zeitschrift bei Wiley einreiche, was muss ich unter „WHO WILL PAY“ eintragen?
Bitte wählen Sie im Wiley Dashboard beim Schritt „WHO WILL PAY“ die Option [My institution or funder has an agreement...] und tragen Sie den Code AT10 ein. Dieser Code gilt im Gegensatz zu früher sowohl für von der Universität Graz als auch vom FWF geförderte Artikel.
Nach der Veröffentlichung
Ich habe einen Artikel veröffentlicht und möchte meine Publikation auf unipub verfügbar machen. Wie gehe ich vor?
Im ersten Schritt müssen Sie die rechtlichen Vorgaben der Zeitschrift/des Verlags bezüglich einer Zweitveröffentlichung klären. Dabei hilft die Website Sherpa/Romeo. Wenn Sie einen Beitrag aus einem Sammelwerk auf unipub hochladen möchten, müssen Sie den Herausgeber bzw. den Verlag, denen Sie in der Regel Verwertungsrechte übertragen haben, um ihre Zustimmung zur Zweitveröffentlichung bitten. Das österreichische Urheberrecht (§ 37a UrhG) sieht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge vor, das von vertraglichen Vereinbarungen nicht aufgehoben werden kann. Wenn Ihre Publikation bereits unter einer CC-Lizenz erstveröffentlicht wurde, können Sie diese auf jeden Fall auf unipub hochladen.
Für den Upload wählen Sie bitte das entsprechende Formular aus (Zeitschriftenartikel, Beitrag in Sammelwerk, Monographie). Die Uploads werden von der UB-Abteilung Publikationsservices geprüft und anschließend freigegeben.
Warum ist es wichtig, dass ich meine Publikation im Forschungsportal eintrage?
Das Forschungsportal der Universität Graz dokumentiert die gesamtuniversitären Forschungs- und Transferleistungen und macht diese für die Öffentlichkeit und das Bundesministerium sichtbar. Weitere Informationen zum Forschungsportal sowie Anleitungen finden Sie hier (Achtung: Intranet-Link der Universität Graz).
Wer kann Publikationen im Forschungsportal eintragen?
Nur Bedienstete der Universität Graz können Einträge im Forschungsportal vornehmen. (Studierende haben leider keinen Zugang zum Forschungsportal.)