Open-Access-Publikationsfonds für Artikel
Die Universität Graz unterstützt im Sinne ihrer Open-Access-Policy die Forschenden dabei, ihre Forschungsergebnisse Open Access zugänglich zu machen.
Aus dem Publikationsfonds können Article Processing Charges (APCs) für Artikel in Open-Access-Journals (Gold Open Access) mit bis zu 2.000 EUR übernommen werden. Für Publikationen bei den Verlagen MDPI, Cambridge University Press und Taylor & Francis nutzen Sie bitte die jeweiligen Open-Access-Abkommen.
APCs für Artikel in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access) übernimmt die Universität Graz, wenn mit dem entsprechenden Verlag ein Open-Access-Abkommen besteht.

Voraussetzungen und Antragstellung
Förderanträge können unmittelbar vor bzw. nach der Einreichung (Submission) oder unmittelbar nach der Annahme des Beitrags (Acceptance) gestellt werden. Eine nachträgliche Übernahme von bereits bezahlten Rechnungen ist nicht möglich.
Für eine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Corresponding Author der Publikation ist Angehörige/r der Universität Graz.
- In der Publikation wird als Organisationszugehörigkeit des Corresponding Author „Universität Graz“ bzw. „University of Graz“ angegeben (siehe Angabe der Affiliation).
- Die Publikation erscheint unter einer Creative Commons Lizenz und erhält einen Digital Object Identifier (DOI).
- Die Zeitschrift ist im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet.
- In der Publikation weist ein Fördervermerk (Acknowledgement) auf die Förderung durch den Publikationsfonds der Universität Graz hin.
- Eine Finanzierung von Kosten für Publikationen aus Drittmittelprojekten (z.B. FWF- oder Horizon-Europe-Projekte) ist nicht möglich.
- Der Autor/die Autorin muss sicherstellen, dass Publikationskosten, die die maximale Förderhöhe übersteigen, von der jeweiligen akademischen Einheit (Institut/Fakultäres Zentrum) budgetär übernommen werden und die Finanzierungsanteile von der UB umgebucht werden dürfen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stellen Sie bitte einen Antrag auf Kostenübernahme, sobald Sie Ihren Beitrag bei der gewählten Zeitschrift eingereicht haben.
Die Abteilung Publikationsservices der Universitätsbibliothek prüft den Antrag und gibt Ihnen Bescheid, ob bzw. in welcher Höhe Publikationskosten übernommen werden können. Eine nachträgliche Übernahme von bereits bezahlten Rechnungen ist nicht möglich.
Weitere Informationen
Nicht gefördert werden:
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der „Freikauf“ von Artikeln in Subskriptionszeitschriften (Hybridmodell); Publikationskosten für diese Artikel können gegebenenfalls im Rahmen von Open-Access-Abkommen finanziert werden.
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Nebenkosten wie Page Charges, Colour Charges etc.
Ablauf der Kostenübernahme
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Sie stellen einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift. Dieser geht an die Abteilung Publikationsservices sowie an die Zentrale Registratur und Postadministration.
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Die Abteilung Publikationsservices prüft den Antrag und benachrichtigt Sie sowie die/den Anweisungsberechtigte/n der im Antrag genannten Kostenstelle (die Leitung der akademischen Einheit), ob bzw. in welcher Höhe die Publikationskosten übernommen werden. Im Falle einer positiven Prüfung übermittelt die Abteilung Publikationsservices Ihnen zugleich die Standardformulierung für den Fördervermerk. Sie stellen sicher, dass der Fördervermerk (Acknowledgement) in der Publikation korrekt aufscheint.
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Sie schicken der UB die Kontaktdaten des Verlags, sobald die Publikation akzeptiert ist und die Rechnungslegung durch den Verlag erfolgen soll.
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Die UB gibt dem Verlag die notwendigen Rechnungsdaten auf Basis der SAP-Bestellung (Bestellnummer und Rechnungsanschrift) bekannt.
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Der Verlag schickt die Rechnung mit den erforderlichen Angaben an die Zentrale Registratur und Postadministration bzw. an das dafür vorgesehene Postfach. (Sollten Sie vom Verlag die Rechnung direkt bekommen, informieren Sie die Abteilung Publikationsservices und zahlen Sie die Rechnung bitte nicht eigenständig ein!) Die Rechnung wird im elektronischen Rechnungsworkflow standardmäßig bearbeitet.
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Finanzierungsanteile von Publikationskosten, die die gewährte Förderung überschreiten, werden automatisch von der im Antrag angegebenen Kostenstelle abgebucht.
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Nach Veröffentlichung einer geförderten Publikation benachrichtigen Sie bitte die Abteilung Publikationsservices. Die Publikation wird zusätzlich auf dem Publikationsserver der Universität Graz, unipub, hochgeladen.