Open-Access-Publikationsfonds für Bücher
Die Universität Graz unterstützt im Sinne ihrer Open-Access-Policy die Forschenden dabei, ihre Forschungsergebnisse Open Access zugänglich zu machen. Aus dem Publikationsfonds wird die Veröffentlichung von Open-Access-Büchern (Gold Open Access) gefördert.
Voraussetzungen
Für eine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Charakteristika der Publikation
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Bei der Publikation handelt es sich um eine Erstveröffentlichung in Form einer wissenschaftlichen Monografie oder um einen Sammelband mit einem klaren thematischen Fokus.
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Ihre Publikation wird durch ein geeignetes Begutachtungsverfahren qualitätsgesichert, z.B. durch ein Herausgeber:innengremium oder durch Gutachter:innen. Dies beinhaltet eine unabhängige, dem Thema angemessene externe Überprüfung durch fachliche Expert:innen.
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Der Verlag gewährleistet, dass Ihre Publikation unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit online zugänglich (Gold Open Access) ist, unter einer vertraglich zugesicherten Creative-Commons-Lizenz erscheint und einen Digital Object Identifier (DOI) sowie eine ISBN erhält.
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Die Publikation sollte den Empfehlungen zu Qualitätsstandards für die Open-Access-Stellung von Büchern entsprechen und im Directory of Open Access Books gelistet werden.
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In der Publikation ist „Universität Graz“ bzw. „University of Graz“ als Ihre Organisationszugehörigkeit angegeben (siehe Angabe der Affiliation). In Ihrer Publikation weist ein Fördervermerk (Acknowledgement) auf die Förderung durch die Universität Graz hin.
Wenn Sie bzw. die von Ihnen gewählten Verlage diese Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie bitte einen Antrag auf Kostenübernahme (Online-Formular im Intranet) inklusive Angaben zum Buch (Formular pdf) sowie mindestens ein Verlagsangebot ein. Erwünscht sind zwei Angebote von verschiedenen Verlagen, dazu ist von den gewählten Verlagen das Formular Verlagsangebot für eine Open-Access-Buchpublikation (pdf) vollständig auszufüllen. Die Einreichfrist für die Entscheidungsfindung endet jeweils am 15. eines ungeraden Monats (15. 1., 15. 3. etc). Die Gewährung von Förderungen richtet sich unter anderem nach der Verfügbarkeit budgetärer Mittel aus dem Publikationsfonds. Die Förderhöhe wird im Einzelfall entschieden.
Anträge sollten spätestens drei Monate vor Vertragsunterzeichnung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass bereits gezahlte Publikationskosten nicht zurückerstattet werden können.
Weitere Informationen
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Festschriften, Lehrbücher, Sachbücher für ein nicht-wissenschaftliches Publikum, Nachdrucke, Neuauflagen etc. sowie Werke von ausschließlich lokalem Interesse wie Gemeinde- und Stadtchroniken werden nicht unterstützt.
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In Ausnahmefällen können auch Dissertationen gefördert werden, sofern diese mit „Sehr gut“ beurteilt wurden, für die Buchpublikation überarbeitet, fachlich begutachtet werden und für eine breitere Fachöffentlichkeit relevant sind. Qualifikationsschriften wie Master- und Bachelorarbeiten werden auf dem Publikationsserver der Universität Graz, unipub, Open Access veröffentlicht und sind nicht aus dem Publikationsfonds förderbar.
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Die Förderung wird nach kompetitiven Kriterien vergeben, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
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Eine zugesagte Förderung kann zwei Jahre ab dem Datum der Förderzusage abgerufen werden.
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Jede geförderte Publikation wird auch im Repositorium unipub hochgeladen.
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Im Gegensatz zu Open-Access-Kosten und allgemeinen Publikationskosten werden Kosten für die Herstellung von Printexemplaren nicht übernommen.
Ablauf der Kostenübernahme
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Sie reichen einen Antrag mit den nötigen Beilagen ein. Füllen Sie dazu bitte zunächst den Antrag auf Kostenübernahm (Online-Formular im Intranet) und die Angaben zum Buch (Formular pdf) vollständig aus und holen Sie nach Möglichkeit zwei Publikationsangebote (Formular pdf) von unterschiedlichen Verlagen ein.
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Die Universität prüft eingereichte Anträge alle zwei Monate und benachrichtigt Sie sowie die/den Anweisungsberechtigte/n der im Antrag genannten Kostenstelle (die Leitung der akademischen Einheit), ob bzw in welcher Höhe eine Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds für Bücher erfolgen kann. Im Falle einer positiven Prüfung übermittelt die Abteilung Publikationsservices Ihnen zugleich die Standardformulierung für den Fördervermerk. Sie stellen sicher, dass der Fördervermerk (Acknowledgement) in der Publikation korrekt aufscheint.
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Sie schicken der Abteilung Publikationsservices die Kontaktdaten des Verlags, sobald die Rechnungslegung durch den Verlag erfolgen soll.
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Die Universitätsbibliothek gibt dem Verlag die notwendigen Rechnungsdaten auf Basis der SAP-Bestellung (Bestellnummer und Rechnungsanschrift) bekannt.
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Der Verlag schickt die Rechnung mit den erforderlichen Angaben an die Zentrale Registratur und Postadministration bzw. an das dafür vorgesehene Postfach. (Sollten Sie vom Verlag die Rechnung direkt bekommen, informieren Sie die Abteilung Publikationsservices und zahlen Sie die Rechnung bitte nicht eigenständig ein!) Die Rechnung wird im elektronischen Rechnungsworkflow standardmäßig bearbeitet.
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Finanzierungsanteile von Publikationskosten, die die gewährte Förderung überschreiten, werden grundsätzlich von der im Antrag angegebenen Kostenstelle abgebucht. Ein Kostensplitting zwischen der Förderung der Universität Graz und weiteren Fördergebern ist möglich.
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Nach Veröffentlichung einer geförderten Publikation benachrichtigen Sie die Abteilung Publikationsservices. Die Publikation wird zusätzlich auf dem Publikationsserver der Universität Graz, unipub, hochgeladen.