Sperren von Hochschulschriften

Magisterarbeit oder Diplomarbeit sperren
Gemäß § 86 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 kann die Verfasserin oder der Verfasser seine Magisterarbeit oder Diplomarbeit für einen Zeitraum von max. 5 Jahren sperren lassen. Das bedeutet, dass die Exemplare, die an der Universitätsbibliothek zur Aufstellung vorgesehen sind, an einem gesicherten, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Einem Antrag auf Sperre ist stattzugeben, wenn „wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.“
Die Sperre kann beim zuständigen Dekanat mit einem Formular beantragt und muss durch den Betreuer bestätigt werden.
Eine gültige Sperre schließt nicht die Aufnahme in den Bibliothekskatalog aus und ist unabhängig von einem benutzerseitigen Upload der elektronischen Fassung. Bitte beachten Sie daher bei der Erfassung ihrer Abschlussarbeit in UNIGRAZonline die Einstellungen zur Verfügbarkeit.
Links zu den Formularen der Dekanate