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Open-Access-Publikationsfonds für Bücher

Die Universität Graz unterstützt Forschende dabei, ihre Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aus dem Publikationsfonds wird die Veröffentlichung von  Open-Access-Büchern (Gold Open Access) gefördert.

Förderkriterien

  • Sie sind als AutorIn/HerausgeberIn des zur Förderung eingereichten Buches Angehörige/r der Universität Graz.
  • Sie verfügen über eine ORCID iD.
  • Eine vollständige Finanzierung der Veröffentlichung über Drittmittel (z.B. des FWF) ist nicht möglich.

Charakteristika der Publikation

  • Ihre Publikation wird durch ein geeignetes Begutachtungsverfahren qualitätsgesichert, z.B. durch ein Herausgebergremium oder durch GutachterInnen. Dies beinhaltet eine unabhängige, dem Thema angemessene externe Überprüfung durch fachliche ExpertInnen.
  • Der Verlag gewährleistet, dass Ihre Publikation unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit online zugänglich (Gold Open Access) ist, unter einer vertraglich zugesicherten Creative-Commons-Lizenz erscheint und einen Digital Object Identifier (DOI) sowie eine ISBN erhält.
  • Die Publikation sollte den Empfehlungen zu Qualitätsstandards für die Open-Access-Stellung von Büchern entsprechen und im Directory of Open Access Books gelistet werden.
  • In der Publikation ist „Universität Graz“ bzw. „University of Graz“ als Ihre Organisationszugehörigkeit angegeben (siehe Affiliation-Richtlinie). In Ihrer Publikation weist ein Fördervermerk (Acknowledgement) auf die Förderung durch die Universität Graz hin.

Wenn Sie bzw. die von Ihnen gewählten Verlage diese Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie bitte einen Antrag auf Kostenübernahme inklusive Angaben zum Buch sowie mindestens ein Verlagsangebot ein. Erwünscht sind zwei Angebote von verschiedenen Verlagen, dazu ist von den gewählten Verlagen das Formular Verlagsangebot für eine Open-Access-Buchpublikation vollständig auszufüllen. Die Einreichfrist für die Entscheidungsfindung endet jeweils am 15. eines ungeraden Monats (15. 1., 15. 3. etc). Die Gewährung von Förderungen richtet sich unter anderem nach der Verfügbarkeit budgetärer Mittel aus dem Publikationsfonds. Die Förderhöhe wird im Einzelfall entschieden.

Anträge sollten spätestens drei Monate vor Vertragsunterzeichnung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass bereits gezahlte Publikationskosten nicht zurückerstattet werden können.

Weitere Informationen

  • Bei der Publikation handelt es sich um eine Erstveröffentlichung in Form einer wissenschaftlichen Monografie oder um einen Sammelband mit einem klaren thematischen Fokus.
  • Festschriften, Lehrbücher, Sachbücher für ein nicht-wissenschaftliches Publikum, Nachdrucke, Neuauflagen etc. sowie Werke von ausschließlich lokalem Interesse wie Gemeinde- und Stadtchroniken werden ebenfalls nicht unterstützt.
  • In Ausnahmefällen können auch Dissertationen gefördert werden, sofern diese mit „Sehr gut“ beurteilt wurden, für die Buchpublikation überarbeitet, fachlich begutachtet werden und für eine breitere Fachöffentlichkeit relevant sind. Qualifikationsschriften wie Master- und Bachelorarbeiten werden auf dem Repositorium unipub Open Access veröffentlicht und sind nicht aus dem Publikationsfonds förderbar.
  • Die Förderung wird nach kompetitiven Kriterien vergeben, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
  • Eine zugesagte Förderung kann zwei Jahre ab dem Datum der Förderzusage unter der Voraussetzung abgerufen werden, dass der Antragsteller auch zum Zeitpunkt des Erscheinens des geförderten Werks Angehöriger der Universität Graz ist.
  • Jede geförderte Publikation wird auch im Repositorium unipub hochgeladen.
  • Im Gegensatz zu Open-Access-Kosten und allgemeinen Publikationskosten werden Kosten für die Herstellung von Printexemplaren nicht übernommen.

Für Fragen steht die Abteilung Publikationsservices an der UB zur Verfügung, die auf Wunsch auch Verlagsangebote und Verlagsverträge im Vorfeld prüft.

Ablauf der Kostenübernahme

  1. Sie reichen einen Antrag mit den nötigen Beilagen ein. Füllen Sie dazu bitte zunächst den Antrag auf Kostenübernahme und die Angaben zum Buch vollständig aus und holen Sie nach Möglichkeit zwei Publikationsangebote von unterschiedlichen Verlagen ein.
  2. Die Universität prüft eingereichte Anträge alle zwei Monate und benachrichtigt Sie sowie den Anweisungsberechtigten der im Antrag genannten Kostenstelle (die Leitung der akademischen Einheit), ob bzw in welcher Höhe eine Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds für Bücher erfolgen kann. Im Falle einer positiven Prüfung übermittelt die Abteilung Publikationsservices Ihnen zugleich die Standardformulierung für den Fördervermerk. Sie stellen sicher, dass der Fördervermerk (Acknowledgement) in der Publikation korrekt aufscheint.
  3. Sie schicken der UB-Abteilung Publikationsservices die Kontaktdaten des Verlags, sobald die Rechnungslegung durch den Verlag erfolgen soll.
  4. Die UB gibt dem Verlag die notwendigen Rechnungsdaten auf Basis der SAP-Bestellung (Bestellnummer und Rechnungsanschrift) bekannt.
  5. Der Verlag schickt die Rechnung mit den erforderlichen Angaben an die Zentrale Registratur und Postadministration bzw. an das dafür vorgesehene Postfach. (Sollten Sie vom Verlag die Rechnung direkt bekommen, informieren Sie die Abteilung Publikationsservices der UB und zahlen Sie die Rechnung bitte nicht eigenständig ein!) Die Rechnung wird im elektronischen Rechnungsworkflow standardmäßig bearbeitet.
  6. Finanzierungsanteile von Publikationskosten, die die gewährte Förderung überschreiten, werden grundsätzlich von der im Antrag angegebenen Kostenstelle abgebucht. Ein Kostensplitting zwischen der Förderung der Universität Graz und weiteren Fördergebern ist möglich.
  7. Nach Veröffentlichung einer geförderten Publikation benachrichtigen Sie die Abteilung Publikationsservices der UB. Die Publikation wird zusätzlich im Repositorium unipub hochgeladen.

Kontakt

Publikationsservices
Universitätsplatz 3a, 3.OG 8010 Graz

Web:https://ub.uni-graz.at/de/publikationsservices/

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