FAIR Data und Open Data
Eine Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Forschungsdaten trägt dazu bei, die Nachnutzbarkeit einmal erhobener Daten zu steigern und die Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen zu sichern. Forschungsdaten sollten daher auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein (FAIR Data – findable, accessible, interoperable, reusable). Insbesondere aussagekräftige Metadaten, persistente Identifikatoren und eindeutige Lizenzen sind erforderlich, um Daten für Menschen und Maschinen nachnutzbar und damit FAIR zu machen. FAIR Data sind nicht notwendigerweise Open Data: sie können auch eingeschränkt zugänglich sein, zentral ist aber ihre möglichst exakte Beschreibung.
Durch die freie Verfügbarkeit von Forschungsdaten (Open Data) soll eine nochmalige Erhebung (Duplikation) bereits vorliegender Daten verhindert und die Nachnutzung bestehender Daten ermöglicht werden. Zahlreiche Verlage und Zeitschriften wiederum verlangen die Publikation von Forschungsdaten etwa als Supplementary Material, um die Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen sicherzustellen. Auch immer mehr Fördergeber fordern den freien Zugang zu Forschungsdaten aus geförderten Projekten.
Die Veröffentlichung von Forschungsdaten erfolgt in der Regel durch die Ablage der Forschungsdaten in einem geeigneten Repositorium. Neben fachspezifischen eignen sich dafür auch fachübergreifende Repositorien wie Zenodo; ein zentrales Verzeichnis ist re3data.org. An der Universität Graz stehen AUSSDA (für die Sozialwissenschaften) und GAMS (für die Digital Humanities) als fachspezifische Repositorien zur Verfügung. Die Universität Graz verfügt derzeit über kein institutionelles Forschungsdaten-Repositorium.
Fördergeber wie der FWF und die Europäische Union (im Rahmen von Horizon 2020) erwarten, dass Forschungsdaten, die im Rahmen von Projekten entstanden sind, frei zugänglich gemacht werden. Kosten und Aufwendungen für Datenmanagement und Datenpublikation können in der Regel im Rahmen des Projektantrags geltend gemacht werden. Können oder sollen Forschungsdaten nicht frei zugänglich gemacht werden, sind dafür Gründe anzugeben. Am häufigsten werden für ein solches „opt out“ Datenschutz, geistiges Eigentum und die Gefährdung der Projektziele durch offene Daten angegeben.
Sollen Forschungsdaten frei zugänglich gemacht werden, sind zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen (Urheberrecht, Lizenzierung, Datenschutzrecht) zu prüfen. Grundsätzlich sind bei jeglichem Umgang mit personenbezogenen Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Um Rechtssicherheit für eine Nachnutzung zu gewährleisten, sollen Forschungsdaten mit einer freien Lizenz (zum Beispiel Creative Commons) versehen werden.
Werden Forschungsdaten wiederverwendet, sind im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis Richtlinien zur Datenzitierung wie die Data Citation Principles zu beachten.