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WÄHREND des Publizierens

Peer Review

Peer Review ist ein Prozess der Qualitätssicherung, in dem unter anderem Zeitschriftenartikel nach Einreichung zur Publikation, aber auch Forschungsförderungsanträge qualitativ von anerkannten ExpertInnen des jeweiligen Fachgebietes evaluiert werden. Peer Review gibt es im wissenschaftlichen Bereich seit mehr als 300 Jahren.

Gerade im Bereich der Open-Access-Zeitschriften ist Peer Review ein wesentliches qualitatives Unterscheidungskriterium von anerkannten Open-Access-Zeitschriften gegenüber Zeitschriften sogenannter Predatory Publishers. Predatory Publishers sind jene HerausgeberInnen von Open-Access-Zeitschriften, die gegen Bezahlung von Article Processing Charges Artikel ohne jegliche Qualitätssicherung (Editorial Board, Peer Review) publizieren.

Es können derzeit drei Formen der Peer Review unterschieden werden:

  • Single Blind: Die AutorInnen werden nicht informiert, wer als GutachterInnen ausgewählt wurde. Damit soll eine Einflussnahme verhindert werden.
  • Double Blind: Auch die die GutachterInnen wissen nicht, wessen Artikel vorliegt. Damit soll eine objektive Evaluierung gefördert werden.
  • Open: Dies umfasst unterschiedliche neue Zugänge zum Peer-Review-Verfahren, wie zum Beispiel, dass im Sinne der Transparenz die Namen der AutorInnen und der GutachterInnen bekannt sind bis hin zu dass das Begutachtungsverfahren öffentlich ist und jedermann zu einem Artikel Stellung nehmen kann. Im Falle einer Open Peer Review ist es wesentlich, genaue Informationen über das Begutachtungsverfahren einzuholen.

Rechte

Rechte der UrheberIn und Verwertungsrechte

Als AutorIn einer Publikation hält man alle Rechte an seinem geistigen Eigentum. Wenn man in einem Verlag publiziert, überträgt man die Verwertungsrechte an diesen Verlag, wobei dies idealerweise nicht uneingeschränkt geschehen sollte.

Verlagsverträge enthalten oft eine Klausel, die die Übertragung sämtlicher Verwertungsrechte an den Verlag beinhaltet. Damit werden weitere Publikationsmöglichkeit für AutorInnen stark eingeschränkt, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Dies ist vor allem in Hinblick auf mögliche Open-Access-Zweitveröffentlichungen von Relevanz. Achten Sie daher darauf, zumindest ein Zweitverwertungsrecht für Ihre Arbeit auszuverhandeln. Die Publikationsservices stellen den WissenschaftlerInnen verschiedene Vorlagen und Musterformulare zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen der Rechts- und Organisationsabteilung sind Ansprechpersonen für konkrete rechtliche Anliegen. Auch Verwertungsgesellschaften geben Auskunft über die aktuelle Rechtslage und beraten bei individuellen Fragen.

Creative-Commons-Lizenzen

Creative–Commons-Lizenzen wurden entwickelt, damit AutorInnen das Ausmaß und die Form der Werknutzung ihrer im Internet veröffentlichten Publikationen auf einfache Weise bestimmen können.

Weitere Informationen zu CC-Lizenzen und Beratung zu den Lizenzen erhalten Sie von unseren AnsprechpartnerInnen.

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