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Taylor & Francis

Förderbedingungen: Förderfähig im Rahmen des Abkommens sind Artikel sowohl in Subskriptionszeitschriften als auch in Gold-Open-Access-Zeitschriften des Verlages, deren Corresponding Authors zum Zeitpunkt der Annahme Angehörige der Universität Graz sind. Artikel werden nicht gefördert, wenn Kosten für die Publikation von Forschungsergebnissen in Projektmitteln enthalten sind (unter anderem FWF, ERC, FFG). Die Förderfähigkeit des Autors/der Autorin wird von der Bibliothek überprüft. Es liegt in der Verantwortung der/des Corresponding Author, die Zustimmung aller Co-Autor*innen zur Open-Access-Publikation und der damit verbundenen CC-Lizenz einzuholen.

FWF: Anträge von FWF-Artikeln von affiliierten Autor*innen werden über das Dashboard der Universität Graz eingereicht und über den FWF abgewickelt.

Zeitschriften, in denen im Rahmen des Open-Access-Abkommens publiziert werden kann:
siehe Titelliste

Artikeltypen: Alle Artikel, die das Peer Review erfolgreich durchlaufen haben.

Article Processing Charges sind im Open-Access-Abkommen enthalten und entfallen deswegen für die Autorin/den Autor. Zusatzkosten wie Page-Charges oder Colour-Charges werden im Rahmen von Open Access Abkommen nicht übernommen.

Creative-Commons-Lizenz: CC BY, CC BY-NC und CC BY-NC-ND
Die Auswahl ist abhängig von Richtlinien der Zeitschrift.
Für FWF-geförderte Artikel ist eine CC BY-Lizenz verpflichtend.


Workflow

Einreichung
Während des Einreichprozesses wird die/der Corresponding Author von Taylor & Francis kontaktiert, ob es Interesse gibt, den Artikel Open Access zu publizieren. Bereits hier sollte die Autorin /der Autor im Author Tool der Open-Access-Option zustimmen und im Formular folgende Angabe auswählen: „I understand that an APC applies, and I, or my institutional representatives, will coordinate payment.“ Diese Kosten werden von der Universität Graz getragen.
Taylor&Francis nutzt zur Erkennung förderfähiger AutorInnen deren Affiliationsangabe sowie die institutionelle E-Mail-Adresse. Verwenden Sie daher Ihre dienstliche e-mail-Adresse (@uni-graz.at) und reichen Sie Ihren Artikel, so möglich, aus dem Datennetz der Universität Graz ein.

Annahmeprozess:
In den Acknowledgements ist die Finanzierung durch die Karl-Franzens-Universität Graz anzugeben. Folgende Formulierung wird empfohlen: “The authors acknowledge the financial support by the University of Graz“.
Eine nachträgliche Open Access Stellung von Artikeln ist nicht möglich.

Nach der Veröffentlichung:
Der Artikel ist im Forschungsportal der Universität Graz einzutragen. Der Zugang zur Plattform erfolgt über die UNIGRAZonline-Visitenkarte bzw. über forschungsportal.uni-graz.at. Weitere Informationen sowie Anleitungen finden Sie im Intranet.
In Übereinstimmung mit der Open Access Policy der Universität Graz wird empfohlen, dass Angehörige der Universität bereits veröffentlichte Publikationen im institutionellen Repositorium unipub verfügbar machen, sofern dem keine schwerwiegenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Hindernisse entgegenstehen.


Website
https://taylorandfrancis.com/

Website des Abkommens
https://authorservices.taylorandfrancis.com/publishing-open-access/oa-agreements/  

Weitere Informationen zum Open-Access-Abkommen
https://www.tandf.co.uk//journals/pdf/Author/Austria-open-access.pdf

Kontakt

Open-Access-Abkommen / Open Access Agreements
Universitätsplatz 3a 8010 Graz
Tanja Krstanović DW 1412
Web:ub.uni-graz.at/openaccess-abkommen

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