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Open-Access-Abkommen

Open-Access-Abkommen der Universität Graz mit Verlagen

Open Access ist heute in vielen Wissenschaftsdisziplinen integraler Bestandteil der Publikationskultur. Die Universität Graz unterstützt, fördert und ermöglicht Open-Access-Publizieren, unter anderem in Form so genannter Open-Access-Abkommen mit Verlagen, die im Rahmen der Kooperation E-Medien Österreich, verhandelt von der Universitätsbibliothek, abgeschlossen werden. Open-Access-Abkommen sind eine Investition in eine größere Sichtbarkeit der Forschungsleistung an der Universität Graz und entsprechen der Open-Access-Policy der Universität Graz.

Open-Access-Abkommen verbinden in der Regel die Lizenzierung des Zugangs zu wissenschaftlicher Literatur mit dem Open-Access-Publizieren in kostenpflichtigen Zeitschriften. Ziel ist es, die Kosten der Lizenzierung und die Kosten des Publizierens in Form von Article Processing Charges (APCs) in eine angemessene Relation zu setzen. Für Wissenschaftler*innen der Universität Graz bedeutet dies, dass im Rahmen der Abkommen beim Open-Access-Publizieren in Subskriptionszeitschriften keine APCs anfallen (mit Ausnahme von PNAS), da diese bereits von der Universität Graz gedeckt sind.
Ausgenommen davon sind Artikel, für die im Rahmen wissenschaftlicher Projekte Förderungen für APCs vorgesehen sind.

Voraussetzungen zur Nutzung der Open Access Abkommen

  • Sie sind Angehörige/Angehöriger der Universität Graz.
  • Sie sind Corresponding Author des Artikels. Es liegt in der Verantwortung der/des Corresponding Author, die Zustimmung aller Co-Autor*innen zur Open-Access-Publikation und der damit verbundenen CC-Lizenz einzuholen.
  • Publikationskosten sind nicht bereits durch Fördergelder (z.B.: FWF, ERC, FFG) gedeckt.
  • Über die Abkommen werden ausschließlich Article Processing Charges (APCs) finanziert. Andere Kosten wie z.B. Page-Charges oder Colour-Charges werden im Rahmen von Open -Access-Abkommen nicht übernommen.
  • Damit eingereichte Artikel von den Verlagen als förderberechtigt erkannt werden, verwenden Sie Ihre Uni-Graz-Mailadresse (@uni-graz.at bzw. @edu.uni-graz.at) und reichen Sie, so möglich, Ihre Artikel aus dem Datennetz der Universität Graz ein.
  • Bei Angabe der eigenen Institution ist die Affiliation-Richtlinie der Universität Graz zu beachten.
  • In den Acknowledgments ist die Finanzierung durch die Universität Graz anzugeben. Folgende Formulierung wird empfohlen: “The authors acknowledge the financial support by the University of Graz“ bzw. “ Dieser Artikel wurde durch finanzielle Unterstützung der Universität Graz Open Access publiziert.“.
  • Wenn Sie als Corresponding Author Bedienstete/r der Universität Graz sind, ist der Artikel nach der Veröffentlichung im Forschungsportal der Universität Graz einzutragen. Der Zugang zur Plattform erfolgt über die UNIGRAZonline-Visitenkarte bzw. über forschungsportal.uni-graz.at. Weitere Informationen sowie Anleitungen finden Sie im Intranet.
  • In Übereinstimmung mit der Open Access Policy der Universität Graz wird empfohlen, dass Angehörige der Universität bereits veröffentlichte Publikationen im institutionellen Repositorium unipub verfügbar machen, sofern dem keine schwerwiegenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Hindernisse entgegenstehen.

Details zu den aktuellen Open-Access-Abkommen der Universität Graz und deren Workflows finden bei den einzelnen Verlagen:

Kontakt

Open-Access-Abkommen / Open Access Agreements
Universitätsplatz 3a 8010 Graz
Tanja Krstanović DW 1412
Web:ub.uni-graz.at/openaccess-abkommen

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