Finanzierung und Förderungen

Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten
3. Externe Förderungen
Open Access und FWF
Der Wissenschaftsfonds FWF betreibt bereits seit 2003 eine Open-Access-Strategie. Als FördernehmerIn sind Sie verpflichtet, wissenschaftliche Publikationen, die aus dem geförderten Projekt entstehen, Open Access zugänglich zu machen. Eine allfällige Embargofrist des gewählten Verlags bzw. Journals soll 12 Monate nicht überschreiten. Zusätzlich zum Projektbudget refundiert der FWF Publikationskosten in Zusammenhang mit Open Access.
Open Access und Horizon 2020 (EU-Programm für Forschung und Innovation)
Für wissenschaftliche Publikationen mit Peer Review gilt in Horizon 2020 gemäß Artikel 29.2 des Grant Agreement eine Open-Access-Verpflichtung spätestens nach Ablauf einer allfälligen Sperrfrist. Die Open-Access-Veröffentlichung von Publikationen ohne Peer Review ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Sie können Ihre Publikationen entweder auf ein geeignetes Repository wie z.B. unipub ablegen oder direkt in einem Open Access Journal (siehe DOAJ) publizieren.
Für wissenschaftliche Publikationen mit Peer Review, die im Rahmen des Projekts entstehen, gilt in Horizon Europe gemäß Artikel 17 des General Model Grant Agreement eine Open-Access-Verpflichtung. Dafür muss die finale oder die zur Publikation akzeptierte Fassung spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf einem vertrauenswürdigen Open-Access-Repositorium zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Publikation z.B. in einem Open Access Journal erscheint.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, können AutorInnen Ihre Publikationen auf ein geeignetes Repositorium wie z.B. Open Research Europe oder unipub hochladen.
Alle Artikel müssen sofort unter einer freien Lizenz (CC BY oder gleichwertig) zugänglich gemacht werden, für Bücher sind auch restriktivere Lizenzen wie CC BY-NC oder CC BY-NC-ND zulässig.
Publikationskosten für die Veröffentlichung in Open Access Journals oder auf Open-Access-Plattformen sind erstattungsfähig.
Kontakt
Open-Access-Verpflichtungen gelten nur dann, wenn Ergebnisse aus geförderten Projekten publiziert (veröffentlicht) werden. Open Access bedeutet keine Verpflichtung, überhaupt zu publizieren und steht damit auch nicht im Widerspruch zu Patenten oder Vertraulichkeits-vereinbarungen.