Creative-Commons-Lizenzen

Was sind freie Lizenzen?
Urheberrechtlich geschützte Werke unterliegen den so genannten Urheberpersönlichkeitsrechten sowie den Verwertungsrechten. Im Gegensatz zu den Persönlichkeitsrechten sind die Verwertungsrechte übertragbar (§ 24 UrhG (1)) . Man unterscheidet die Werknutzungsbewilligung (nicht-ausschließliches Recht zur Werknutzung) und das Werknutzungsrecht (ausschließliches Recht zur Werknutzung). In Verlagsverträgen werden meist Werknutzungsrechte eingeräumt, damit hat auch der Urheber/die Urheberin selbst keine Verwertungsrechte mehr.
Mit einer freien Lizenz räumt der Autor/die Autorin den NutzerInnen eine Werknutzungsbewilligung ein. Inhalte unter einer freien Lizenz bleiben weiterhin urheberrechtlich geschützt, dürfen aber im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen genutzt werden.
Was ist Creative Commons?
Um die juristisch eindeutige und korrekte Formulierung der Lizenzbestimmungen freier Lizenzen zu gewährleisten, wurde 2001 die Organisation Creative Commons gegründet. Die Lizenzen, die von Creative Commons entwickelt wurden und frei zur Verfügung stehen, ermöglichen es dem Autor/der Autorin, den NutzerInnen je nach Bedarf bestimmte Verwertungsrechte im Rahmen einer Werknutzungsbewilligung einzuräumen, beispielsweise die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung oder die Weiterverarbeitung.
Woran erkenne ich eine Creative Commons (CC) Lizenz?
Dokumente mit einer Creative-Commons-Lizenz weisen auf der Titelseite zumeist das Logo der jeweilige Lizenz sowie einen Texthinweis auf den Lizenztyp und einen Link zum vollständigen Lizenztext auf.

Beispiel: This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/.
Welche Creative Commons (CC) Lizenzen gibt es?
Es gibt insgesamt sechs verschiedene Lizenzen, die sich aus vier unterschiedlichen Modulen zusammensetzen.
Die vier Module sind:
- BY: Namensnennung - Der Name des Urhebers muss genannt werden.
- NC: Nicht-kommerziell (non-commercial) - Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
- ND: Keine Bearbeitung (no derivatives) - Das Werk darf nicht verändert werden.
- SA: Weitergabe unter gleichen Bedingungen (share alike) - Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.
Daraus ergeben sich folgende sechs Lizenzen:
- CC BY: Namensnennung
- CC BY-SA: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung
- CC BY-NC: Namensnennung, nicht kommerziell
- CC BY-NC-SA: Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-NC-ND: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung
Die Icons der sechs Lizenzen sind:

Mehr Information zu den einzelnen Lizenzen sowie die Links zu den Kurzfassungen und juristischen Langfassungen finden Sie hier.
Was versteht man unter „Public Domain“ und „CC0“?
Werke, deren Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist, stehen in der so genannten Public Domain. Sie sind gemeinfrei und unterliegen keinen Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten mehr. Darüber hinaus ist es in manchen Rechtssystemen wie beispielsweise in den USA möglich, dass der Urheber/die Urheberin freiwillig auf sämtliche Urheberrechte einschließlich der Namensnennung verzichtet. Das Werk ist damit noch vor Ablauf des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes gemeinfrei. Creative Commons stellt dafür eine eigene Lizenz zur Verfügung, die CC0-Lizenz. Im österreichischen Rechtssystem ist ein Verzicht auf die eigenen Urheberpersönlichkeitsrechte nicht möglich, lediglich ein Verzicht auf die Verwertungsrechte. Daher ist eine Lizenzierung mit der CC0-Lizenz prinzipiell zwar auch in Österreich möglich, allerdings nicht rechtswirksam.
Was sind die Vorteile einer CC-Lizenz?
Der größte Vorteil für den Urheber/die Urheberin ist die möglichst weite Verbreitung seines/ihres Werkes. Werke unter einer CC-Lizenz sind im Netz frei auffindbar, damit erhöht sich die Sichtbarkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit zitiert wird. Außerdem hat der Urheber/die Urheberin mit Vergabe einer bestimmten CC-Lizenz die Entscheidung und Kontrolle darüber, was mit dem Werk geschehen darf. Der Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin ist neben der freien Zugänglichkeit der Werke das Wissen darum, welche Rechte genau eingeräumt werden und welche nicht. Beide Seiten profitieren dadurch von einer hohen Rechtssicherheit.
Wie kann ich sichergehen, dass nicht gegen die Bedingungen meiner CC-Lizenz verstoßen wird, mein Werk also beispielsweise unerlaubt verändert oder kommerziell genutzt wird?
Auch im Rahmen der CC-Lizenzen ist eine Klage wegen Urheberrechtsverstoßes möglich. Damit unterliegen CC-lizenzierte Werke dem gleichen Rechtsschutz wie Werke, die vollumfänglich urheberrechtlich geschützt sind.
Wie kann ich meine Publikation unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen?
Voraussetzung ist zunächst, dass es sich um ein „Werk“ im gesetzlichen Sinne handelt, also um eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ (§ 1 UrhG), so dass das Urheberrecht Anwendung findet. Darüber hinaus müssen Sie RechteinhaberIn an dem Werk sein: Sie müssen der Urheber/die Urheberin sein und dürfen die Verwertungsrechte nicht abgegeben haben, beispielsweise an einen Verlag. Co-AutorInnen sind ebenfalls MiturheberInnen und müssen der Lizenzierung mit einer CC-Lizenz zustimmen. Treffen diese Voraussetzungen zu, können Sie Ihr für Ihr Werk einen CC-Lizenz vergeben. Die Lizenzvergabe erfolgt, indem Sie das Logo der jeweiligen Lizenz und den dazugehörigen Textvermerk einschließlich dem Link zur Lizenz in Ihr Dokument einfügen. Auf der Website von Creative Commons finden Sie Hilfe zur Wahl einer Lizenz sowie die Logos zum Download.
Wie zitiere ich eine CC-lizenzierte Publikation korrekt?
Die CC-Lizenz muss ebenso wie UrheberIn und Titel angegeben werden. Bei einer Printpublikation reicht die Nennung der Lizenz, bei einer Online-Publikation ist zusätzlich der Link zur Lizenz einzufügen. Wurde das Werk bearbeitet, ist auch dies kenntlich zu machen. Da es für die CC-Lizenzen vor der aktuellen Version 4.0 länderspezifische Versionen gab, die auf die jeweiligen Landesgesetze abgestimmt waren, ist bei CC-Lizenzen bis zur Version 3.0 auch das entsprechende Länderkürzel anzugeben.
Beispiel für ein Literaturzitat:
- Helmut Käfer, Helmut Kovac, Anton Stabentheiner, Respiration patterns of resting wasps. In: Journal of Insect Physiology 59 (2013), 475-486, DOI: 10.1016/j.jinsphys.2013.01.012, CC BY-NC-ND 3.0
Beispiel für ein Bildzitat:
- Foto: Francesco Mocellin, Atacama Dry Lake, CC BY-SA 3.0, bearbeitet von Helene Weiß