Archivieren
Open-Access-Zweitveröffentlichungen
Beim Grünen Weg des Open Access handelt es sich um die Zweitveröffentlichung von wissenschaftlicher Literatur auf Dokumentenservern (Repositorien).
Bereits publizierte Beiträge können auf Repositorien nachträglich Open Access verfügbar gemacht werden. Institutionelle Repositorien wie unipub sind digitale Sammlungen der Forschungsleistungen einer Institution. Sie ermöglichen eine verbesserte Auffindbarkeit und weitere Verbreitung von Beiträgen.
Bei der Zweitveröffentlichung sind meist Embargofristen einzuhalten, und die Verwendung der Druckfassung im Verlagslayout wird meist nicht gestattet: In der Regel dürfen nur sogenannte pre-prints oder post-prints (Versionen vor bzw. nach der Begutachtung) abgelegt werden.
Um sich den Weg zu einer Zweitveröffentlichung offen zu halten, sollten Sie daher die einzelnen Versionen Ihrer Arbeiten in Evidenz halten und auf Bestimmungen zur Zweitverwertung im Verlagsvertrag achten.
Die Universität Graz bietet Ihren WissenschaftlerInnen mit dem Repositorium unipub die Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung ihrer Arbeiten. Für alle Dokumente unterstützt das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek bei der Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung (siehe Intranet: Zweitveröffentlichung auf unipub).
Der grüne Weg des Open Access
Während auf institutionellen Repositorien wie unipub Forschungsleistungen etwa einer Universität sichtbar gemacht werden, bilden Fachrepositorien Publikationen eines bestimmten Forschungsgebietes ab. In beiden Fällen bringt eine Zweitveröffentlichung zusätzliche LeserInnen, Zitierungen und Auffindbarkeit sowie Dokumentation und Archivierung.
Zweitverwertungsrecht
In Österreich wurde mit der Urheberrechtsnovelle 2015 ein Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Publikationen eingeführt: (Nur) Unter bestimmten Voraussetzungen ist nunmehr eine Zweitpublikation von Forschungsarbeiten nach Ablauf von 12 Monaten ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlags zulässig.
Da für die Publikation oft alle Verwertungsrechte an einen Verlag übertragen werden, gilt es einige Einschränkungen zu beachten: Oft sind Embargofristen (zeitliche Verzögerung zur Erstveröffentlichung) einzuhalten und die Verwendung der Druckfassung im Verlagslayout wird meist nicht gestattet.
Für die einzelnen Manuskriptversionen werden üblicherweise folgende Bezeichnungen verwendet:
- Bei sogenannten „pre-prints“ handelt es sich um noch nicht begutachtete Manuskriptfassungen. Da die Verwertungsrechte zumeist noch bei den AutorInnen liegen, stehen der Selbstarchivierung in der Regel keine rechtlichen Hindernisse entgegen.
- „Post-prints“ hingegen sind bereits von GutachterInnen evaluierte, zur Veröffentlichung angenommene Beiträge. Nicht alle Zeitschriften und Verlage stimmen der Selbstarchivierung von Post-prints zu, und viele tun dies erst nach Ablauf einer Embargofrist.
- Die „publisher´s version“ ist die „Version of Record“ im Verlagslayout. Diese darf nur selten für eine Zweitveröffentlichung verwendet werden.
SHERPA/Romeo
Die Regelungen der einzelnen Verlage zur Zweitveröffentlichung unterscheiden sich erheblich, sodass eine Rechteklärung im Einzelfall nötig ist. Die Datenbank SHERPA/Romeo bietet einen guten Überblick über die Regelungen zahlreicher internationaler Zeitschriften zur Zweitverwertung.
Rechtssicherheit
Um von vornherein Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Sie schon in Ihren Verlagsverträgen einen Zusatz zum Zweitverwertungsrecht vereinbaren. Vorschläge für Formulierungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Zweitveröffentlichen auf unipub
Das Open-Access-Büro übernimmt für Sie auf Wunsch
Die Überprüfung von Publikationslisten und Verlagsverträgen
Anfragen an Verlage für Publikationsgenehmigungen auf unipub
Die Verwaltung von Embargofristen
Was Sie selbst tun können
Frühere Versionen Ihrer Publikationen aufbewahren
Verlagsverträge mit Zweitverwertungsrecht ausverhandeln
Zweitverwertungsregelungen (Policies) des Verlags/der Zeitschrift überprüfen