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Verlagsverträge

Donnerstag, 25.03.2021

Was unterschreiben Sie da eigentlich?

Verlagsverträge sind Vereinbarungen zwischen AutorInnen bzw. HerausgeberInnen und Verlagen über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten. In der Regel werden diese Verträge von Verlagen erstellt, AutorInnen und HerausgeberInnen sollten daher die Verträge genau lesen und gegebenenfalls rückfragen bzw. nachverhandeln. Dies gilt auch für Verlagsangebote, die üblicherweise den Verträgen vorausgehen und ausreichend detaillierte Leistungsbeschreibungen enthalten sollten.

Bei der Durchsicht von Verlagsverträgen sollten AutorInnen und HerausgeberInnen insbesondere darauf achten, dass folgende Verlagsleistungen ausreichend genau definiert sind:

  • Ausmaß der Rechteübertragung (exklusive oder teilweise Übertragung der Rechte an verschiedenen Verwertungsarten an den Verlag)
  • Allenfalls Urheberrecht an Abbildungen und Materialien von Dritten
  • Bestimmungen zur Zweitveröffentlichung (Version, Embargofrist)
  • Kosten für AutorInnen und HerausgeberInnen
  • Maßnahmen zu Marketing und Verbreitung des Buches (im Buchhandel, in Social Media, auf Veranstaltungen, in Aussendungen etc.)
  • Satz, Lektorat, Korrektorat, Einarbeitung von Fahnenkorrekturen
  • Termine für Manuskriptabgabe und Erscheinungstermin
  • Ausstattung der gedruckten Ausgabe
  • Höhe der Druckauflage
  • AutorInnen-, Rezensions- und Belegexemplare in ausreichender Anzahl
  • Allenfalls E-Book- oder Open-Access-Ausgabe inkl. Lizenz
  • Allenfalls AutorInnen-Honorar
  • Gewährleistung der Lieferbarkeit bzw. Verfügbarkeit über einen bestimmten Mindestzeitraum

Die MitarbeiterInnen der Publikationsservices an der UB beraten Sie gerne zu diesen Fragen und überprüfen auf Wunsch Ihre Verlagsangebote und Verlagsverträge. 

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