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Benutzung

Benutzungsordnung

Die Benutzung der UB Nachlass-Sammlung ist für alle Interessierte kostenfrei möglich. Die vorliegende Benutzungsordnung ist in Verbindung mit der Bibliotheksordnung der Universitätsbibliothek Graz Bestandteil des Benutzungsantrags. Die Benutzung der Nachlässe, besonders bei längerfristigen Arbeiten und Recherchen, ist nur nach Voranmeldung und in Vereinbarung mit dem Sammlungsleiter möglich.

  1. Jede Benutzerin/jeder Benutzer der Sammlung hat sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und wird gebeten einen Benutzungsantrag (pdf) auszufüllen. Mit Unterzeichnung dieses Antrags bestätigt sie/er, die Benutzungsordnung der UB Nachlass-Sammlung zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Benutzerin/der Benutzer haftet für alle Schäden und Nachteile, die der Sammlung bei Nichteinhaltung der Bestimmungen entstehen.
  2. Handschriften, Typoskripte und alle sonstigen Sammlungsbestände, die durch Kataloge und/oder Verzeichnisse ausgewiesen sind, werden mit einem dazu vorgesehenen Benutzungblatt bestellt. Über die Zugänglichkeit der Materialien (Auflagen der NachlasserInnen, konservatorische Bedenklichkeit) entscheidet der Sammlungsleiter. Grundsätzlich können nur erschlossene Nachlässe zugänglich gemacht werden.
  3. Sämtliche Materialien können im Lesesaal der Abteilung für Sondersammlungen benutzt werden. Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich, mit den ausgegebenen Objekten sorgfältig und schonend umzugehen, und sie in der vorgefundenen Ordnung zurückzugeben.
  4. Das Kopieren von eingesehenen Materialien kann für Einzelstücke gegen Kostenersatz gewährt werden. Kopien dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  5. Die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Archivalien schließt nicht automatisch die Genehmigung zu deren Veröffentlichung ein. Diese muß eigens mittels einer Veröffentlichungsgenehmigung (pdf) eingeholt werden. Im Falle der Veröffentlichung von Nachlassmaterialien trägt die Benutzerin/der Benutzer selbst die Verantwortung für die Wahrung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes.
  6. In der Veröffentlichung muß die Nachlass-Sammlung der Universitätsbibliothek Graz als Besitzerin bzw. Verwahrungsort der Nachlassmaterialien angeführt werden. Alle Veröffentlichungen, in denen Material der UB Nachlass-Sammlung ausgewertet wird, sind gleich nach dem Erscheinen der UB-Graz anzuzeigen. Bei Textabdruck ist der Sammlung ein kostenfreies Exemplar zu übermitteln.

Kontakt

Vor- und Nachlässe
Universitätsplatz 3a (ZG) 8010 Graz
Mag. Michaela Scheibl MSc Telefon:+43 (0)316 380 - 3617

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